Kommunalpolitik

Politik in der Gemeindeverwaltung Müglitztal


Die Stadt Dohna und die Gemeinde Müglitztal bilden eine Verwaltungsgemeinschaft, der die Stadt Dohna als erfüllende Gemeinde, die Gemeinde Müglitztal als Mitgliedsgemeinde angehören (Gemeinschaftsvereinbarung zwischen der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal vom 22./30.09.1999, 1. Änderung vom 20.09.2000) basierend auf § 40 SächsKomZG.


Organe der Gemeinde Müglitztal sind der Gemeinderat (§ 4 der Hauptsatzung) und der Bürgermeister (§ 13 der Hauptsatzung). Durch diese erfolgt die Erfüllung aller Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben.


Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde (§ 28 SächsGemO), soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten auf den Bürgermeister oder auf den beschließenden Ausschuss überträgt.


Die 12 Mitglieder des Gemeinde Müglitztal werden aller fünf Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Müglitztal  gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Der Bürgermeister ist ebenfalls ein stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates.


Die Sitze  des Gemeinderates  verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Parteien bzw. Wählervereinigungen:


CDU: 2 Sitze

Heimatverein Maxen e.V. (HVM): 3 Sitze

Wählervereinigung der Freiwilligen Feuerwehr Müglitztal (WVFFW): 1 Sitz

AfD: 1 Sitz

Für unsere Kinder: 1 Sitz

Heimatverein Burkhardswalde: 3 Sitze

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